Das Optionsrecht wird in der Praxis ausschließlich dem Mieter eingeräumt und berechtigt diesen, den bestehenden Mietvertrag zu meist gleichbleibenden Konditionen um eine bestimmte Laufzeit zu verlängern.
Gewerbemietverträge werden regelmäßig mit einer längeren Festlaufzeit abgeschlossen. Das Risiko nach Ablauf der Festlaufzeit den Standort wechseln oder zu teureren Konditionen anmieten zu müssen, kann durch die Vereinbarung von Optionsrechten eliminiert werden.
Die Option ist ein im Mietvertrag bereits vereinbartes verbindliches Verlängerungsangebot des Vermieters, welches vom Mieter vor Ablauf der Festlaufzeit innerhalb einer bereits vorgegebenen Frist anzunehmen ist. Lässt der Mieter sein Optionsrecht verstreichen und übt dieses nicht rechtzeitig aus, so verfällt dieses und der Mietvertrag endet mit Ablauf der ursprünglich vereinbarten Festlaufzeit.
Macht der Mieter von seinem Optionsrecht Gebrauch, so wird das bisherige Mietverhältnis für den vereinbarten Verlängerungszeitraum fortgeführt. Das Optionsrecht kann jeweils nur einmalig ausgeübt werden, wobei es den Parteien jedoch möglich ist, mehrere Optionen zu vereinbaren.
Durch den Ablauf der Festlaufzeit hat der Vermieter die Möglichkeit den Mietvertrag zu neuen und marktüblichen Konditionen zu verhandeln. Dieses Recht bleibt ihm im Falle einer Vereinbarung zum Optionsrecht verwehrt, weshalb gerade in angespannten Immobilienmärkten selten Optionsrechte vergeben werden. Der Vorteil, der sich durch das Optionsrecht für den Mieter ergibt, ist dass er sich die Mietfläche zu „alten“ Konditionen sichern kann. Im Vergleich zu einem Umzug oder Neuverhandlung kann er somit oftmals zu unterdurchschnittlichen Mietpreisen in der Mietfläche verbleiben.
Bei den Begrifflichkeiten A-Lage, B-Lage und C-Lage geht es um Qualitätsabstufungen des Standortes.
Die A-Städte beziehen sich auf die wichtigsten deutschen Zentren mit nationaler, teilweise internationaler Bedeutung.
Das Gesamtvolumen an Investition, welches der Investor auf seiner Bilanz hat, wird als AUM (Asset under Management) bezeichnet.
Das AVM (Automated Valuation Model) ermittelt einen Immobilienwert alleinig auf Basis eines mathematischen Modells.
Wird von BNL gesprochen, so ist der Besitz-Nutzen-Lasten Wechsel bei einem Grundstückskaufvertrag gemeint.
Break Option steht für das Sonderkündigungsrecht des (meist des Mieters), den Mietvertrag bereits vor Ablauf der Festlaufzeit zu kündigen.
Mit Closing ist der Vollzug des jeweiligen Vertrages, also die tatsächliche Vertragsdurchführung, gemeint.
Werden bei einer technischen Due Diligence eklatante Fehler und Mängel festgestellt, welche den Ankauf verhindern, so werden diese als Deal Breaker bezeichnet.
ESG steht für Environmental Social Governance (zu Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung).
Exklusivität ist eine Phase in der Immobilienaquise.
Mit Green Lease ist ein auf Nachhaltigkeit gerichteter Mietvertrag gemeint.
Incentives stellen jegliche Anreize zugunsten des Mieters, wie beispielsweise einen Baukostenzuschuss oder eine mietfreie Zeit, dar.
Wird das Regenwasser von höheren Dachflächen über tiefer liegende Dachflächen weitergeleitet, so findet eine stufenförmige Entwässerung - auch Kaskadenentwässerung genannt - statt.
KYC bedeutet „Know Your Customer“ - also "Kenne deine Kunden“.
NDA ist die Abkürzung für Non Disclosure Agreement.
Das Optionsrecht berechtigt eine Vertragspartei den bestehenden Mietvertrag um eine bestimmte Laufzeit zu verlängern.
Eine Patronatserklärung ist vegleichbar mit einer Bürgschaft und stellt die Begleichung der Mietkosten sicher.
Eine Pinselrenovierung meint eine Renovierung mit möglichst geringem Einsatz.
Ein Red Flag Report ist die verkürzte Fassung eines Due Diligence Berichts, welcher vor allem die Problemfelder und Deal Breaker beleuchtet.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWAs) sollen im Brandfall Rauch und Wärme schnellstmöglich aus den Gebäuden nach außen abführen.
Mietverträge mit einer Laufzeit von über einem Jahr sind in schriftlicher Form zu schließen.
Der Scope of Work beschreibt den Aufgabenumfang bzw. das Leistungsbild.
Signing ist der englische Begriff für den Abschluss eines Vertrages.
Das Special Purpose Vehicle (SPV) stellt eine Zweckgesellschaft
SWOT steht für die englischen Begriffe Strengths, Weaknesses, Opportunities und Threats und meint eine Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken Analyse.
In Mietverträgen werden häufig zur Wertsicherung des Mietpreises Wertsicherungsklauseln oder Preisklauseln/Indexklauseln vereinbart.
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