Break Option steht für das Sonderkündigungsrecht (meist des Mieters), den Mietvertrag bereits vor Ablauf der Festlaufzeit zu kündigen.
Gewerberaummietverträge werden meist mit einer längeren Festlaufzeit von 5 oder 10 Jahren abgeschlossen. Dabei wird dem Mieter oftmals ein Optionsrecht zur Verlängerung des Mietvertrags eingeräumt. Gegenteilig davon kann aber auch ein Sonderkündigungsrecht, die sogenannte Break Option vereinbart werden.
Bei der Break Option hat eine oder beide Vertragsparteien, die Möglichkeit mit einer entsprechenden Kündigungsfrist den Mietvertrag vor Ablauf der vereinbarten Festlaufzeit zu kündigen; wobei dieses Recht in der Praxis meist ausschließlich dem Mieter zusteht. Das Sonderkündigungsrecht kann an bestimmte Bedingungen wie beispielsweise eine Pönale gekoppelt sein oder auch nur für Teilmietbereiche gelten.
Die Break Option wird meist von Mietern gewünscht. Grund dafür kann sein, dass der Mieter in seiner Unternehmensgröße sehr schnell wächst. Das Wachstum führt dazu, dass sich der Mieter nicht auf zu lange Zeit an eine Mietfläche binden will, denn diese könnte nach 2 Jahren bereits zu groß sein. Ein Grund für die Vereinbarung eines solchen Kündigungsrechts kann aber auch sein, wenn der Mieter bereits einen Anschlussmietvertrag für ein Gebäude hat, welches sich im Bau befindet. In solchen Fällen ist der Fertigstellungszeitpunkt der finalen Mietfläche oft noch unklar. So hat der Mieter innerhalb des Mietvertrags seiner Interimsfläche mit der Break Option die notwendige Flexibilität.
Der Vermieter ist normalerweise an langen Laufzeiten interessiert ist. Er kann sich jedoch durch lange Kündigungsfristen und einer Pönale ausreichend absichern und sein Risiko kalkulieren. Auch wenn die Break Option in der Regel einseitig für den Mieter vereinbart wird, so kann diese unter gewissen Umständen auch für den Vermieter von Vorteil sein.
Die dem Vermieter zustehende Break Option ist beispielsweise dann hilfreich, wenn es im selben Objekt einen großen Ankermieter gibt, der sich innerhalb des Hauses vergrößern möchte. So hat der Vermieter die Option, andere Mietflächen für den Ankermieter bei Bedarf freizumachen. Mit dieser Option kann er sich einen für den Cashflow wichtigen Mieter bei Bedarf lange im Haus halten.
Ebenfalls kann die Break Option für den Vermieter eine Rolle spielen, wenn er vollumfängliche Sanierungsarbeiten am Gebäude plant. So kann er sich die Flexibilität aufrechterhalten, wenn der Zeitpunkt dieser Maßnahme von anderen Faktoren abhängt.
Bei den Begrifflichkeiten A-Lage, B-Lage und C-Lage geht es um Qualitätsabstufungen des Standortes.
Die A-Städte beziehen sich auf die wichtigsten deutschen Zentren mit nationaler, teilweise internationaler Bedeutung.
Das Gesamtvolumen an Investition, welches der Investor auf seiner Bilanz hat, wird als AUM (Asset under Management) bezeichnet.
Das AVM (Automated Valuation Model) ermittelt einen Immobilienwert alleinig auf Basis eines mathematischen Modells.
Wird von BNL gesprochen, so ist der Besitz-Nutzen-Lasten Wechsel bei einem Grundstückskaufvertrag gemeint.
Break Option steht für das Sonderkündigungsrecht des (meist des Mieters), den Mietvertrag bereits vor Ablauf der Festlaufzeit zu kündigen.
Mit Closing ist der Vollzug des jeweiligen Vertrages, also die tatsächliche Vertragsdurchführung, gemeint.
Werden bei einer technischen Due Diligence eklatante Fehler und Mängel festgestellt, welche den Ankauf verhindern, so werden diese als Deal Breaker bezeichnet.
ESG steht für Environmental Social Governance (zu Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung).
Exklusivität ist eine Phase in der Immobilienaquise.
Mit Green Lease ist ein auf Nachhaltigkeit gerichteter Mietvertrag gemeint.
Incentives stellen jegliche Anreize zugunsten des Mieters, wie beispielsweise einen Baukostenzuschuss oder eine mietfreie Zeit, dar.
Wird das Regenwasser von höheren Dachflächen über tiefer liegende Dachflächen weitergeleitet, so findet eine stufenförmige Entwässerung - auch Kaskadenentwässerung genannt - statt.
KYC bedeutet „Know Your Customer“ - also "Kenne deine Kunden“.
NDA ist die Abkürzung für Non Disclosure Agreement.
Das Optionsrecht berechtigt eine Vertragspartei den bestehenden Mietvertrag um eine bestimmte Laufzeit zu verlängern.
Eine Patronatserklärung ist vegleichbar mit einer Bürgschaft und stellt die Begleichung der Mietkosten sicher.
Eine Pinselrenovierung meint eine Renovierung mit möglichst geringem Einsatz.
Ein Red Flag Report ist die verkürzte Fassung eines Due Diligence Berichts, welcher vor allem die Problemfelder und Deal Breaker beleuchtet.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWAs) sollen im Brandfall Rauch und Wärme schnellstmöglich aus den Gebäuden nach außen abführen.
Mietverträge mit einer Laufzeit von über einem Jahr sind in schriftlicher Form zu schließen.
Der Scope of Work beschreibt den Aufgabenumfang bzw. das Leistungsbild.
Signing ist der englische Begriff für den Abschluss eines Vertrages.
Das Special Purpose Vehicle (SPV) stellt eine Zweckgesellschaft
SWOT steht für die englischen Begriffe Strengths, Weaknesses, Opportunities und Threats und meint eine Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken Analyse.
In Mietverträgen werden häufig zur Wertsicherung des Mietpreises Wertsicherungsklauseln oder Preisklauseln/Indexklauseln vereinbart.
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